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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich?

15.05.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf. Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber #userInhaber# von der #userName#. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Informationen zu Anhängerausbildung: Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät #userInhaber#. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Prüfungsangst adé

19.04.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Prüfungsängste sind vermeidbar – auch beim Führerschein "Durchgefallen": Ein Wort, das man um nichts in der Welt hören möchte. Bei der Führerscheinprüfung bedeutet es nicht nur einen verzögerten Start in die heiß ersehnte Freiheit, sondern auch zusätzliche Kosten, denn jeder neue Versuch bringt erneute Gebühren mit sich. An der #userName# werden deshalb nur diejenigen Fahrschüler zur Theorie- und Praxisprüfung zugelassen, die sie auch wirklich bestehen können. Wer dennoch durchfällt, bekommt beim nächsten Anlauf die Fahrschulgebühren erlassen. Umso ärgerlicher ist es für Inhaber #userInhaber#, wenn jemand trotz perfekter Vorbereitung die Prüfung vermasselt – einfach, weil die Nerven blank liegen. Der engagierte Fahrlehrer hat schon hunderte Schüler durch die Prüfungen begleitet und weiß, was zu tun ist, um möglichst entspannt durchzukommen: "Wer zu Prüfungsängsten neigt, sollte alles, was zusätzlich stresst, meiden." Am Abend vor der Prüfung sollte man deshalb rechtzeitig ins Bett gehen; ein heißes Bad hilft beim Einschlafen. Zeitiges Aufstehen am nächsten Morgen lässt genug Zeit für ein entspanntes Frühstück – aber bitte ohne zu viel Kaffee oder andere aufputschende Getränke. Auch Zigaretten würden die Nervosität nur steigern. "Während der Prüfung ist die erste Viertelstunde die wichtigste", erklärt #userInhaber# weiter. "Wurde diese überstanden, ist der Rest meist auch kein Problem mehr. Um gelassen zu bleiben, kann man sich vor Augen halten, dass die Prüfer einem nichts Böses wollen und niemand wegen eines kleinen Fehlers gleich durchfällt." Wichtig ist, sich in solchen Situationen nicht aus dem Konzept bringen lassen, sondern möglichst souverän damit umzugehen. Zur Beruhigung hilft es zum Beispiel, im Geist langsam bis zehn zu zählen. Die beste Voraussetzung, gut durch die Prüfung zu kommen, ist und bleibt aber ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Fahrschüler und -lehrer. "Zuzugeben, dass man sich mit einer Situation unsicher fühlt oder etwas nicht verstanden hat, kratzt am Ego", so Fahrlehrer #userInhaber#. "Doch wer solche Dinge vorher anspricht und gezielt übt, startet sicherer und damit auch gelassener in die Prüfung. Dafür ist natürlich wichtig, dass die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler stimmt." Fragen zum Thema Prüfungsangst beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Frei mal zwei

16.03.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Fahrerlaubnis der Klassen A und B gleichzeitig zu machen, hat viele Vorteile Beim Wort „Führerschein“ denken die meisten zuerst an die Fahrerlaubnis für den Pkw. Aber wäre es nicht eigentlich schöner, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen? Die gute Nachricht: Man muss sich nicht für eins entscheiden. #userInhaber#, Inhaber der #userName# plädiert dafür, den Führerschein für Pkw und Motorrad gemeinsam zu machen. Bei Sonnenschein mit dem Bike auf Tour gehen und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen, aber gleichzeitig auch bei Regen, Schnee und Kälte komfortabel unterwegs sein: Viele wünschen sich beides. „Und es spricht auch nichts dagegen“, so Fahrlehrer #userInhaber#. „Im Gegenteil: Die Fahrerlaubnis für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw) in einem Rutsch zu machen, bringt gleich mehrere Vorteile.“ Denn die Theoriestunden für den Pkw-Führerschein werden beim Motorrad-Führerschein angerechnet. „Es kommen nur noch vier spezielle Unterrichtsstunden für die Klasse A hinzu“, erklärt der engagierte Fahrlehrer. Die intensive Fahrpraxis auf zwei und vier Rädern ist ebenfalls ein Plus: „Sie trägt zu einem optimalen Fahrgefühl und dadurch von Anfang an zu einer besonders sicheren Fahrweise bei. So werden Fahrschüler schneller zu guten und verantwortungsbewussten Fahrern“, weiß #userInhaber#. Den Führerschein der Klasse A2 für leistungsbeschränkte Krafträder kann man mit 18 Jahren machen. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, muss eine weitere praktische Prüfung abgelegt werden. Wer dagegen direkt in die Klasse A einsteigen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät daher, früh anzufangen: „Dann kann man schon mit 20 die Fahrerlaubnis der Klasse A in den Händen halten, mit der man jedes Motorrad steuern darf.“ Doppelt frei, doppelt gut – und doppelt mobil: Inhaber der Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad können für jede Gelegenheit das passende Fahrzeug nutzen. Und haben natürlich doppelt so viel Spaß beim Fahren! Fragen zum doppelten Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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